Dies ist ein gemeinsamer Webauftritt von:

Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co. KG

Blumenthal 1, 86551 Aichach-Klingen
Telefon: 08251 – 8904-300 | Email: 

Handelsregister: HRA 16812, Amtsgericht Augsburg | USt-ID: DE 268 383 491

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Blumenthal Projekt GmbH, Blumenthal 1, 86551 Aichach
Handelsregister: HRB 22605, Amtsgericht Augsburg
Geschäftsführer: Martin Horack

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:  Martin Horack

Biohof Blumenthal eG

Blumenthal 1  86551 Aichach
Telefon  ++49 (0)8251/8904-132 | E-Mail:  

Vorstand: Biggi Häussler, Maria Noe, Lorenz Jäger, Mario Schaefer
Aufsichtsrat: Anja Püttmann (Vorsitzende), J. Back, J. Meier

Genossenschaftsregister Amtsgericht: Augsburg GnR 1715
USt-ID  DE 34 94 98 407
Biolandbetrieb DE-ÖKO-003

Mitglied im Prüfverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (PDK Berlin)

Schloss Blumenthal eG

Vorstand: Joachim Back, Dr. Josef Feldhaus
Genossenschaftsregister Amtsgericht Augsburg GnR1708

Blumenthal 1, 86551 Aichach-Klingen
Telefon: 08251 – 8904 120 | Email: 

Mitglied im Prüfverband deutscher Konsum- und Diensleistungsgenossenschaften e.V. (PDK Berlin)

Blumenthaler Wandel e.V. – Verein für Nachhaltige Entwicklung

Blumenthal 1, 86551 Aichach
Email:
Tel.: 08251/8904132

Vorstand: Martina Heitkötter, Kathrin Schaefer, Marcus Freyer, Martin Horack
Vereinsregister: Amtsgericht Augsburg, VR 202249

Blumenthaler Kunst und Kultur e.V.

Steuernummer 102/108/60843
Vereinsregister – VR 200319

Vorstand: Julia Baus, Gérard Essaka, Monika Vesely 

Sitz: Blumenthal 1, 86551 Aichach

Email:

Unsere AGB (Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co. KG) für den Gutscheinshop:

  1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen auf schloss-blumenthal.de gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedungungen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  1. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag für Verbraucher kommt mit der Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KG zustande.

Der Vertrag kommt zustande, indem Sie den Bestellbutton anklicken. Sie verpflichten sich damit zum Kauf des Gutscheins in der von Ihnen genannten Höhe. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung können Sie per Paypal bezahlen oder erhalten Sie eine E-Mail, in der die Kontodaten genannt sind. Sie verpflichten sich, den von Ihnen genannten Betrag in voller Höhe innerhalb eines Werktags an die Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KG zu überweisen. Die Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KG wird Ihnen sofort nach Kenntnisnahme Ihrer Überweisung eine Bestätigung per E-Mail zukommen lassen. Anschließend wird der Gutschein an Sie versendet und aktiviert.

  1. Eigentumsvorbehalt und Minderzahlung

Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KGs. Bei Minderzahlung kann der Gutscheinanbieter, den Gutscheinwert nach eigenem Ermessen anpassen. In diesem Fall gilt, der vom Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KG festgelegte Wert, maximal jedoch die an den Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co KG gezahlte Summe.

  1. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

  1. Salvatorische Klausel

Keine Haftung für Fehler oder Irrtümer. Sollten Teile dieser AGB ihre Gültigkeit verlieren, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

 

Unsere AGB (Schlosshotel & Gasthaus Blumenthal GmbH & Co. KG) fürs Hotel:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Blumenthals sollen unsere Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, die wir immer auch als unsere Partner sehen, zur beiderseitigen Klarheit und Fairness in Transparenz regeln. Sie sollen Missverständnissen vorbeugen, und entsprechen im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend «Hotel« genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von § 13, 14 BGB.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.

3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben, höchstens jedoch um 5 %.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5,— pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Das Hotel räumt dem Kunden folgende kostenlose Rücktrittsrechte ein: Bei einem Zimmer: bis 7 Tage vor Anreise Bei einer Anzahl von 3-10 Zimmern bis 21 Tage vor Anreise.

Bei einer Anzahl von mehr als 10 Zimmern werden die Rücktrittsfristen individuell vereinbart

2. Es gelten folgende Bestimmungen:

a) Falls der Kunde eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (von der Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser Betrag nicht rückerstattbar.

b) Im Falle des Rücktrittes des Kunden von der Buchung außerhalb der vereinbarten Fristen hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

c) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensions- Arrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

d) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

3. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 6. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden;

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

  • ein Verstoß gegen 1. Ziffer 2. vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmer für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Auch ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701,702 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamthöchstwert von € 7.500,— im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1. Satz 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz — auch gegen Entgelt— zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei  Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei dem Hotel zurechenbaren Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1. Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie — auf Wunsch — gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1. Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand — auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten — ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: Januar 2016

 

Bildnachweise:

Katja Lichtwaldt, www.k7-hochzeitsphotography.com

Gerárd Essaka www.essaka-photographie.de

Lisa Martin, www.lisamartin.de

Renate Forster, www.renateforster.de

Benedikt Frommer www.benediktfrommer.de

Angelika Rücker